AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Unsere sämtlichen Lieferungen und Angebote einschließlich Vorschlägen, Beratungen und sonstigen Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit dem Abschluss des Vertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen, soweit die Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers mit diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen im Widerspruch stehen.
1.2 Abweichungen von diesen (Änderungen und oder Ergänzungen dieser) Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Bestimmung.
1.3 Technische und betriebliche Angaben über Gewicht, Abmessungen und sonstige Leistungs- und Verbrauchsdaten in unseren Prospekten, Zeichnungen und Veröffentlichungen dienen nur der allgemeinen Information, es sei denn, im Angebot oder in unserer Auftragsbestätigung ist hierauf Bezug genommen. Hierhin liegt jedoch keine Zusicherung einer Eigenschaft.
1.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
1.5 Sofern sich nach Angebotsabgabe aufgrund neuer oder geänderter rechtlicher Vorschriften oder Forderungen von Behörden und Prüfstellen die Notwendigkeit der Änderung der vertraglichen Verpflichtungen ergeben, ist der Vertrag unter Berücksichtigung der Belange der Vertragspartner anzupassen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
2.2 Technische und betriebliche Angaben über Gewicht, Abmessungen und sonstige Leistungs- und Verbrauchsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.3 Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
2.4 Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder mit unserer Zustimmung möglich. In letzterem Falle sind wir berechtigt, 10% des Netto-Vertragswerts als pauschalierten Schadensersatz zu fordern.
3. Lieferung und Lieferfristen
3.1 Die Lieferung des Kaufgegenstandes erfolgt in Übereinstimmung mit den Verkaufsunterlagen. Geringfügige Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Erhebung einer Mängelrüge.
3.2 Über- und Unterlieferungen sind bis zu 10% der bestellten Menge zulässig.
3.3 Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Solche Termine verlängern sich angemessen
a) wenn uns Angaben, die wir für die Herstellung und Ausführung benötigen, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert
b) wenn der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages verlangt oder sonstige Umstände eintreten, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, die jedoch eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen
c) wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist; insbesondere wenn er Zahlungsverpflichtungen nicht einhält.
3.4 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten.
3.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere kriegerische Auseinandersetzungen, innere Unruhen, Eingriffe von hoher Hand, Naturgewalten, Unfälle, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, betriebliche Störungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten oder beim Hersteller eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Die Haftung für Schäden aus einem etwaigen Lieferverzug ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Lieferverzug oder die Nichtlieferung darauf beruhen, dass ein Lieferant nicht oder nicht rechtzeitig liefert. Der Verkäufer wird jedoch etwaige Schadenersatzansprüche gegen diesen Lieferanten abtreten.
3.6 Ein den Vertragsparteien nach 3.5 zustehendes Rücktrittsrecht erstreckt sich grundsätzlich nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags. Soweit erbrachte Teillieferungen für den Käufer unverwertbar sind, ist er auch zum Rücktritt hinsichtlich dieser Teillieferung berechtigt.
3.7 Weitergehende Rechte des Käufers aus Verzug, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
3.8 Die Axeon AG liefert grundsätzlich EXW Birsfelden (Incoterms 2000).
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Maßgebend sind die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise schließen Bearbeitung, Verpackung, Fracht, Zölle, Versicherung und sonstige Nebenkosten nicht ein.
4.2 Die Zahlungen müssen zu den vereinbarten Terminen und ohne jeden Abzug geleistet werden.
4.3 Die Rechnungsbeträge sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug irgendwelcher Art zahlbar, falls nicht ausdrücklich schriftlich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
4.4 MWSt Register Nr.: 210 564 Deutsche Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE 814 007 374
4.5 Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.6 Nach Ablauf der Zahlungsfrist nach 4.2/4.3 gerät der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab der 1. Mahnung stellen wir Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5,00 EUR in Rechnung. Ab der 2. Mahnung werden zusätzlich zu den entstandenen Bearbeitungsgebühren Mahngebühren in Höhe von 5 % ab Fälligkeit berechnet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung der Forderung durch ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt, bleiben vorbehalten.
4.7 Bei Zahlungsverzug oder bei Gefährdung unserer Forderungen durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir berechtigt, unsere Forderungen unabhängig von der Laufzeit etwaiger Wechsel fällig zu stellen oder Sicherheiten zu verlangen. Wir sind auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von Sicherheiten zu erbringen.
4.8 Bei Bestellungen kleinerer Mengen bleibt ein angemessener Mindermengenaufschlag vorbehalten.
4.9 Waren mit einem Rechnungsbetrag unter 500.- EUR/750 CHF können nicht geliefert werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben im Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
5.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.
Die Weiterveräußerung an Wiederverkäufer im gewöhnlichen Geschäftsgang wird nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden
die Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
5.3 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen.
5.4 Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt.
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben
unberührt. Der Käufer ist dann zur Herausgabe verpflichtet.
In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferanten liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferant hätte dies ausdrücklich erklärt.
6. Versandbedingungen, Gefahrübergang
6.1 Die Vertragsprodukte werden vor der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer bzw. vor Verlassen des Werks kontrolliert und handelsüblich verpackt.
6.2 Mit der Übergabe der Waren an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks gehen auch bei frachtfreier Lieferung hinsichtlich des Liefergegenstandes die Gefahr und das Risiko auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
Auf Wunsch und Kosten des Käufers können Lieferungen des Verkäufers gegen die üblichen Transportrisiken versichert werden.
6.3 Transportmittel und -wege sind unserer Wahl überlassen. Gleiches gilt für die Auswahl des Spediteurs oder Frachtführers.
6.4 Versandfertig angemeldete Waren müssen sofort, spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ordnungsgemäß geliefert zu berechnen.
6.5 Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und diese zu berechnen.
7. Gewährleistung
7.1 Wir liefern die Ware, wie sie in den gültigen Datenblättern der Hersteller beschrieben wird. Sind Mängel vorhanden, werden wir gegen Vorlage des Lieferscheins und der Originalrechnung die beanstandeten Teile nach unserer, in pflichtgemäßem Ermessen getroffener Wahl ausbessern oder neu liefern.
7.2 Mängelrügen des Bestellers haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
7.3 Der Käufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen, wenn wir eine gestellte, angemessene Nachfrist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung fristlos verstreichen lassen oder ablehnen oder falls eine solche endgültig fehlgeschlagen ist.
7.4 Es wird keine Gewähr übernommen für die Eignung unserer Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck, wenn die konkrete Verwendungsmöglichkeit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. In jedem Fall ist der Käufer verpflichtet, die Eignung der Waren für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck vorab im Einzelnen zu überprüfen.
7.4 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen unsererseits oder des Herstellers, die von uns mitgeteilt wurden, nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Prüf- und Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
7.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauch-barkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder übermäßiger
Beanspruchung entstanden sind.
8. Haftungsausschluss
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in vorstehenden Ziffern getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Rechte, wie Irrtumsanfechtung, Rücktritt, Kündigung, Wandlung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch wegen Unmöglichkeit, Irrtum, unerlaubter Handlung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, sind ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten. (Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln.) Er gilt auch nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftpflichtgesetz.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
9.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
9.2 Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien für alle Rechtsstreitigkeiten, auch solche aus Scheck- und Wechselklagen, die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz des Verkäufers. Wir können den Käufer nach unserer Wahl auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
10. Salvatorische Klausel
Im Falle einer Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen verbindlich. Die unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, dass sie dem gewünschten Zweck am nächsten kommt.
Stand 01.03.2010